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Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt nur mit Erziehungsberechtigtem und Kapselhörschutz erlaubt. Kinder / Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, die ebenfalls über ein Ticket verfügt, besuchen. Zwischen 14 und 16 Jahren können Erziehungsberechtigte die Betreuung des Kindes/Jugendlichen auch einer nachweislich volljährigen Person übertragen. Dafür ist es erforderlich, dass ein vollständig ausgefüllter Muttizettel vorliegt.

Ausnahmen gelten in München, Berlin & Hamburg wie folgt:
Kindern unter 6 Jahren ist der Besuch der Show auch in Begleitung der Eltern nicht gestattet. Kinder / Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, die ebenfalls über ein Ticket verfügt, besuchen. Zwischen 14 und 16 Jahren können Erziehungsberechtigte die Betreuung des Kindes/Jugendlichen auch einer nachweislich volljährigen Person übertragen. Dafür ist es erforderlich, dass ein vollständig ausgefüllter Muttizettel vorliegt.


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